Hier möchten wir Ihnen einige Informationen geben, welche Hilfen Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, alle für Schule nötigen Materialien, das Mittagessen, Schulfahrten usw. zu finanzieren.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Anspruchsberechtigt sind Ihre Kinder, wenn die Eltern folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), auch Leistungsberechtigte nach dem AsylblG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoG)

Folgende Leistungen sind in diesem Paket enthalten:

  • eintägige Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • persönlicher Schulbedarf (150 € pro Schuljahr: 100 € erstes Halbjahr, 50 € zweites Halbjahr)
  • Schülerbeförderung
  • angemessene Lernförderung  
  • gemeinschaftliche Mittagsversorgung (Mittagessen in der Schule)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Um diese Leistungen zu beziehen, ist im Vorfeld ein entsprechender Antrag an

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Team Bildung und Teilhabe
Postfach 1138, 14801 Bad Belzigi Belzig

notwendig.

Sie haben folgende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:

Telefon: 033841 91-368
Telefax: 033841 91-614
E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de

Eine Abrechnung ist nur im laufenden Monat möglich.


 

Antrag auf Lernförderung


 

Antrag auf Zuschuss Klassenfahrt, Ausflug, Mittagessen, Schulbedarf


 

Schulsozialfonds

Was ist der Schulsozialfonds?
Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg unabhängig von der sozialen Lage der Eltern in Ergänzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen.
Deshalb gibt es an jeder Schule einen Schulsozialfonds, aus dem zusätzlich zum BuT Mittel bezogen werden können.

Wer ist anspruchsberechtigt und wie kann die Anspruchsberechtigung nachgewiesen werden?
Wenn Sie Leistungen aus dem BuT beziehen, können zusätzlich Mittel aus dem Schulsozialfonds beantragt werden.
Ein Anspruch kann auch möglich sein, wenn Sie keine Leistungen aus dem BuT beziehen, sich aber trotzdem durch ein schwerwiegendes Ereignis oder eine Verkettung unglücklicher Umstände unverschuldet oder temporär in einer finanziellen Notlage befinden. Hierzu zählen z. B.:

  • schwere Erkrankung eines Erziehungsberechtigten, für den noch keine öffentlichen weiteren Leistungen greifen
  • Unfall
  • Eintritt einer Behinderung
  • Trennung der Eltern
  • Todesfall
  • Einnahmeausfälle bei Selbstständigkeit der Eltern oder
  • Wohnungsverlust

Ebenso können Alleinerziehende, z. B. durch das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen oder Familien mit mehreren Kindern in eine finanzielle Notlage geraten.

Um Ihren Anspruch auf Hilfe der Schule gegenüber nachzuweisen, genügt ein formloser Antrag mit Aufführung der Gründe. Dieser wird vertraulich behandelt.

Was kann gefördert werden?
Gefördert werden aus dem Schulsozialfonds z. B.

  • ergänzende, kostenpflichtige Ganztagsangebote,
  • kostenpflichtige eintägige, schulische Veranstaltungen,
  • ergänzende Lern- und Arbeitsmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind wie Arbeitshefte, Schreibblöcke, Zeichen- und Schreibgeräte,
  • höherwertige technische Hilfsmittel
  • Sportbekleidung (wenn sie ausschließlich im Sportunterricht getragen wird),
  • Schul–T–Shirt,
  • Theaterbesuche usw.

Materialien, die der Lernmittelfreiheit unterliegen (z. B. Schulbücher), können nicht aus dem Schulsozialfonds finanziert werden.

Wo können Leistungen aus dem Schulsozialfonds beantragt werden?
Über die Verwendung der Mittel aus dem Schulsozialfonds entscheidet die Schulleitung. Deshalb erfolgt die Antragstellung in der Schule.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Klassenleitung oder die Schulleitung.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine finanzielle Unterstützung erhalten, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden, wird dies schriftlich dokumentiert. Wir versichern Ihnen, diese Angelegenheit sehr vertrauensvoll zu behandeln. Wir bitten Sie, uns den Bescheid über Bewilligung von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Schule vorzulegen.

Dieser Fonds muss für das laufende Kalenderjahr abgerechnet werden und ist nicht mit dem Schuljahr gleich zu setzen.

 

Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Schulsozialfonds