Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Die Antragstellung erfolgt beim Schulleiter.