Stichtag

Nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.

 

Einschulungsuntersuchung

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes des Landkreises Potsdam-Mittelmark teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern ...............