Rückstellung
Bei der Schulanmeldung können Eltern einen Antrag auf Zurückstellung einreichen. Dieser muss hinreichend begründet werden.
Die Entscheidung trifft der Schulleiter auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung, eines pädagogischen Gesprächs sowie vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.