Die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes trifft der Schulleiter auf der Grundlage der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, einer kurzen Testung bei der Schulanmeldung, eines pädagogischen Gesprächs und vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.

Bei Übernachfrage sind für die Aufnahme des Kindes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz die Nähe der Wohnung zur Schule und das Vorliegen eines besonderen Grundes entscheidend.

Ende April /Anfang Mai erfolgt eine Ausgleichskonferenz der Schulleiterinnen/ Schulleiter der Teltower Grundschulen, um über die Zuordnung der Kinder mit Wunsch zur Einschulung an einer anderen Grundschule zu beraten und freie Kapazitäten festzustellen..

Die Versendung der Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide sowie der Entscheidungen zur Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgen in der Regel Ende Mai.

Danach findet in der Schule die erste Elternversammlung für die Vorbereitung der Einschulung statt.