Die Eltern werden November/Dezember vom Schulträger der Stadt Teltow angeschrieben und aufgefordert, an der im Schreiben aufgeführten zuständigen Grundschule ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.

Bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Beschulung an einer anderen Teltower Grundschule zu stellen.  Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazitäten der Schulen begrenzt. Hierzu ist ein besonderes Formular notwendig.
Bei der Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes, die Sorgerechtsurkunde und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen und das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen.

Erfolgt eine Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft, sind die Eltern verpflichtet, die zuständige Grundschule bei der Anmeldung darüber zu informieren. Die Anmeldung muss in jedem Fall an der zuständigen STAATLICHEN Grundschule erfolgen.

Antrag Einschulung an Grundschule "Am Röthepfuhl" aus anderem Einzugsgebiet