Einschulung
Anmeldeverfahren
Die Eltern werden November/Dezember vom Schulträger der Stadt Teltow angeschrieben und aufgefordert, an der im Schreiben aufgeführten zuständigen Grundschule ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.
Bei der Anmeldung besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Beschulung an einer anderen Teltower Grundschule zu stellen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazitäten der Schulen begrenzt. Hierzu ist ein besonderes Formular notwendig.
Bei der Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes, die Sorgerechtsurkunde und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen und das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen.
Erfolgt eine Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft, sind die Eltern verpflichtet, die zuständige Grundschule bei der Anmeldung darüber zu informieren. Die Anmeldung muss in jedem Fall an der zuständigen STAATLICHEN Grundschule erfolgen.
Antrag Einschulung an Grundschule "Am Röthepfuhl" aus anderem Einzugsgebiet
Aufnahme
Die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes trifft der Schulleiter auf der Grundlage der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, einer kurzen Testung bei der Schulanmeldung, eines pädagogischen Gesprächs und vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.
Bei Übernachfrage sind für die Aufnahme des Kindes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz die Nähe der Wohnung zur Schule und das Vorliegen eines besonderen Grundes entscheidend.
Ende April /Anfang Mai erfolgt eine Ausgleichskonferenz der Schulleiterinnen/ Schulleiter der Teltower Grundschulen, um über die Zuordnung der Kinder mit Wunsch zur Einschulung an einer anderen Grundschule zu beraten und freie Kapazitäten festzustellen..
Die Versendung der Aufnahme- oder Ablehnungsbescheide sowie der Entscheidungen zur Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgen in der Regel Ende Mai.
Danach findet in der Schule die erste Elternversammlung für die Vorbereitung der Einschulung statt.
vorzeitige Einschulung
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Die Antragstellung erfolgt beim Schulleiter.
Rückstellung
Bei der Schulanmeldung können Eltern einen Antrag auf Zurückstellung einreichen. Dieser muss hinreichend begründet werden.
Die Entscheidung trifft der Schulleiter auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung, eines pädagogischen Gesprächs sowie vorliegender Nachweise zum Entwicklungsstand.