§ 82 Elternkonferenz

unsere Schule:

(1) Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule.

(2) Mitglieder der Elternkonferenz mit beratender Stimme sind je zwei von der Konferenz der Schülerinnen und Schüler sowie von der Konferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnen oder Vertreter. Ein hierfür benanntes Mitglied der Schulleitung soll auf Wunsch der Elternkonferenz an dieser teilnehmen.

(3) Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Die Elternkonferenz kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.

(4) Die Elternkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schulelternsprecherin oder einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Eltern der Schule die Mitglieder der Schulkonferenz sowie ein Mitglied des Kreiselternrates. Ebenso wählt sie die beratenden Mitglieder der Konferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen.

(5) Die Elternsprecherin oder der Elternsprecher der Schule lädt die Elternkonferenz mindestens dreimal im Schuljahr ein. Die Schulleitung lädt eine neu gebildete Elternkonferenz spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts im Schuljahr ein.

      Vorsitzender:              Steffen Porthun
      Stellvertreter:             Jessica Eckert